Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger Peter Feldkamp

Winterfeldtstraße 1
10781 Berlin / Schöneberg

Tel.: (030) 23 55 23 0
Fax: (030) 23 55 23 23
Notfall
0162 19 50 60 9 (keine SMS)

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Strafverfahren

Bußgeldsachen

Immer Ihr erster Ansprechpartner beim Vorwurf einer Straftat: Peter Feldkamp, Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Mehr als 25 Jahre Erfahrung !

Winterfeldtstraße 1 * 10781 Berlin
Tel: 030 23 55 23 0 * Fax: 030 23 55 23 23
Notfall: 0162 19 50 60 9 (keine SMS) z.B. Festnahme, Durchsuchung u.a.
Web: fachanwalt-strafrecht-strafverteidiger-berlin.de

Wenn Sie Post von einer Behörde (Polizei, Zoll, Staatsanwaltschaft, Gericht) erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass gegen Sie ein Strafverfahren oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, sollten Sie nie darauf reagieren, ohne vorher einen Anwalt für Strafrecht in Berlin gesprochen zu haben. Der Fachanwalt für Strafrecht in Berlin Peter Feldkamp beantwortet schnell die dringlichsten Fragen und hilft Ihnen, Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Zögern Sie deswegen nicht lange und lassen Sie sich so schnell wie möglich von Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin beraten.

Der Anwalt für Strafrecht in Berlin empfiehlt: Nutzen Sie Ihr Schweigerecht!

Sollten Sie ein Ermittlungsschreiben erhalten haben oder die Strafbehörden mit einem Durchsuchungs- oder gar Haftbefehl vor Ihrer Tür stehen, ist der wichtigste Rat Ihres Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin: Nutzen Sie Ihr Schweigerecht! Sie sind nicht verpflichtet, aktiv an einem gegen Sie gerichteten Verfahren mitzuwirken. Jede Ihrer Aussagen kann in einem späteren Verfahren verwendet werden. Konsultieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht in Berlin. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen abklären, was Ihnen genau vorgeworfen wird und die geeignete Strategie besprechen.

Aussagen zur Sache können Sie immer noch später nach Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin machen.   

Erstgespräch und Beratung bei Ihrem Fachanwalt für Strafrecht in Berlin Peter Feldkamp

Sobald Sie davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass gegen Sie ein Verfahren eingeleitet wurde, vereinbaren Sie unverzüglich einen Gesprächstermin mit Peter Feldkamp, Ihrem kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin. Dieser wird Ihnen einen ersten Überblick über das zu erwartende Strafverfahren und den Ablauf der Hauptverhandlungen vor Gericht verschaffen.

Ein nicht zu vernachlässigender Punkt in Ihrem Erstgespräch sind natürlich die zu erwartenden Kosten: Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin wird Sie transparent über die entsprechenden Gebühren aufklären. Auf Wunsch wird zudem bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Anfrage auf Kostendeckung gestellt. Nach dem ausführlichen Erstgespräch entscheiden Sie, ob Sie sich von Herrn Peter Feldkamp als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin in der Straf- oder Bußgeldsache vertreten lassen wollen und unterschreiben gegebenenfalls eine Vollmacht über die Vertretung.  

Peter Feldkamp, Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin: Das weitere Verfahren

Sofern Sie Herrn Feldkamp als Anwalt für Strafrecht in Berlin mit der Vertretung in Ihrem Verfahren beauftragen, wird dieser zunächst Akteneinsicht beantragen. Sie erhalten eine Kopie der Akte, wahlweise per Post, E-Mail oder als PDF auf einer CD. Wenn Sie wissen, was genau Ihnen vorgeworfen wird, bespricht Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin mit Ihnen das weitere Vorgehen und berät Sie zu der Frage, ob Sie eine Aussage zu der Sache machen sollten. Herr Feldkamp nimmt Kontakt zu den Ermittlungsbehörden auf, schaltet Sachverständige und Gutachter ein und führt so etwaige eigene Ermittlungen durch. Peter Feldkamp hat als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin häufig gute Chancen, schon im frühen Stadium der Ermittlung ein gutes Ergebnis für Sie zu erzielen.

Warum Sie einen Fachanwalt für Strafrecht in Berlin beauftragen sollten

Bei einer Strafsache steht es Ihnen natürlich frei, wen Sie als juristischen Beistand hinzuziehen. Mit einem spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht in Berlin haben Sie jedoch die Gewissheit, dass Sie einen Anwalt beauftragen, der sich in der Materie bestens auskennt und regelmäßig Strafverfahren im Gerichtssaal vertritt. Als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin ist die regelmäßige Fortbildung verpflichtend, sodass Ihr Anwalt in Berlin immer auf dem neusten Stand der Rechtsprechung ist.

Nutzen Sie die Erfahrung von Herrn Feldkamp als Fachanwalt für Strafrecht in Berlin für Ihre erfolgreiche Strafverteidigung! 

Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin: Peter Feldkamp

Peter Feldkamp ist seit über 25 Jahren als Anwalt für Strafrecht in Berlin tätig und leistet Ihnen als Betroffenem in jeder Phase eines Strafverfahrens sachkundig Beistand. Nehmen Sie im Falle einer Ermittlung baldmöglichst unter 030 / 23 55 23 0 Kontakt mit Ihrem Fachanwalt für Strafrecht in Berlin auf und lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten beraten. Auch im Vorfeld eines möglichen Verfahrens ist eine Beratung durch Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht in Berlin zur Vermeidung strafrechtlicher Konflikte möglich. Als Strafverteidiger in Berlin vertritt er Sie auch als Anwalt für Sexualstrafrecht in Berlin.  

© 2022    Letzte Aktualisierung im März 2022

 

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